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Themennachmittag im Altenheim Eicken : Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz



Informationen am Freitag, 3. Februar, um 15:30 Uhr an der Thüringer Straße 30

Seit dem 1. Januar greift das neue Pflegestärkungsgesetz – mit zahlreichen Neuerungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Die Kriterien der Bewertungen sind neu. Die Leistungen wurden verbessert, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr zu entlasten. Die Flexibilität der Versorgungsmöglichkeiten und Kombination im ambulanten Bereich (z.B. Pflegedienst, Betreuung in einer Tagespflege) ist gestiegen.

Auch Entgelte in der Heimversorgung wurden neu geregelt. Hier zum Beispiel der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) der besagt, dass jeder Bewohner in einer Pflegeinrichtung – ganz gleich welchen Pflegegrad er hat - den gleichen Betrag für die Pflege zahlen muss.


Welche Neuerungen bringt das neue Gesetz?

Wie kann ich Verbesserungen nutzen?

Wie werden und können Leistungen in ambulanten und teilstationären Bereichen kombiniert und finanziert werden?

Wie setzen sich die Kosten bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zusammen und wer bezahlt was?





Diese und weitere Fragen beantworten Experten des Beratungszentrums der Sozial-Holding beim Themennachmittag am Freitag, den 3. Februar um 15:30 Uhr im Städtischen Altenheim Eicken an der Thüringer Straße 30. Der Eintritt ist frei. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.


Kontaktdaten:

Stadt Mönchengladbach - Pressestelle

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