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Wintereinbruch mit Eis und Schnee - Lkw-Fahrer kämpfen mit gefährlichen Dachlasten




Fulda (ots) - Osthessen 

 Herabfallende Eis- und Schneebrocken bei freier Fahrt haben oftmals schlimme Folgen. Nicht selten kommt es zu Verkehrsunfällen, bei denen die Insassen nachfolgender oder vorbeifahrender Fahrzeuge verletzt oder schwer verletzt werden.
Lkw-Fahrer sind gesetzlich verpflichtet, vor Fahrtantritt die Dächer der Fahrzeuge von gefährlichen Dachlasten - Eis und Schnee - zu befreien, doch dies ist in der Praxis oft schwer machbar. Eisige Kälte, vereiste Autohöfe und Parkplätze, Dunkelheit und Sicherheitsvorschriften stellen die Fahrer vor schwer zu lösende Probleme.

Daher versucht die Polizei im Rahmen der Verkehrsprävention bundesweit mit der Organisation und Bereitstellung von so genannten "Schneegerüsten" auf Autohöfen ein Zeichen zu setzen. Sicher und bequem begehbare Gerüste bieten den Fahrern die Möglichkeit, ihre Dachlasten vor Fahrtantritt abzuräumen.




In Osthessen stehen an diesen Rasthöfen Räumgerüste zur Verfügung: - A 7/A4/A5 - SVG Autohof in Kirchheim, Hauptstraße 1, 36 275 Kirchheim, - A 7 Fulda - ESSO-Autohof Fulda-Nord, Michelsrombacher Straße 6, 36039 - A 7/A 66 - EURO-Rastpark Eichenzell, Rhönhof 5, 36124 Eichenzell


Die Standorte aller Schneegerüste in Deutschland sind unter der Website www.fernfahrerstammtisch.de zu finden.


Sollten Eisstücke oder gefrorene Schneebrocken vom Dach auf die Fahrbahn fallen, drohen folgende Sanktionen:

Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kfz: 25,- EUR -
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80,- EUR /1 Pkt - bei einem
Verkehrsunfall 120,- EUR / 1 Pkt. - Strafanzeigen wegen fahrlässiger
Körperverletzung oder Tötung nach schweren Verkehrsunfällen mit Geld-
oder Freiheitsstrafen



Wird bei entsprechender Wetterlage ein Fahrzeug mit unangepasster Bereifung geführt, droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00 EUR. Bei einer Verkehrsbehinderung erhöht sich das Bußgeld auf 80,- EUR. In beiden Fällen droht 1 Punkt in Flensburg.
Fahrzeugführer sind verpflichtet ihr Fahrverhalten und ihre Geschwindigkeit anzupassen, geeignete Winterausrüstung mitzuführen und den verkehrssicheren Fahrzeugzustand zu gewährleisten.
Fahrzeughalter sind verantwortlich für die Inbetriebnahme des Kfz nach den Bestimmungen der Zulassungsordnung (StVZO) und Unternehmer zusätzlich im Bereich der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit.

Wichtige Hinweise an LKW-Fahrer: - bei Sichtweite unter 50m, Schneeglätte oder Glatteis: - Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen müssen den nächsten Parkplatz aufsuchen - LKW über 7,5t zGM, einschließlich Anhänger sowie Zugmaschinen dürfen auf der Autobahn den äußerst linken Fahrstreifen nicht befahren.

Wichtige Hinweise an PKW-Fahrer:

Frühzeitig Verkehrsinformationen einholen - Winterreifenpflicht
bei winterlichen Straßenverhältnissen - Fahrzeuge wintertauglich
machen (Eiskratzer, Schneebesen, Frostschutzmittel etc.) - Bei
Sichtweite wegen Schneefall unter 50m: Höchstgeschwindigkeit 50km/h -
Auf längere Fahrzeiten einstellen (Fahrzeug volltanken, Essen,
Trinken, Decken, evtl. Medikamente etc. mitführen) - Unnötige
Fahrten vermeiden - auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen




Text: Emil Hahner / Jürgen Gleitsmann PP Osthessen - Verkehrsprävention Fernfahrerstammtisch der Hess. Polizei

Quelle
Polizeipräsidium Osthessen

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