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Kurzinfo: Drohnenflug - Recht und Pflicht




Viele Menschen denken offenbar das es grundsätzlich verboten ist mit einer "Drohne" zu fliegen. Dem ist nicht so. Vielmehr ist es so, das auch die Drohnenfliegerei einigen Regeln unterliegt.

Hier ein paar Beispiele:
Fliegen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nicht unbedingt untersagt. Natürlich darf man nicht in 2 Meter Höhe über das Grundstück des Nachbarn fliegen und hierbei lustig vor sich hin filmen - schon gar nicht wenn das Grundstück nach außen hin vor neugierigen Blicken geschützt wird.

In einer angemessenen Höhe ist das dann wieder erlaubt. Vorab sollte aber auch vielleicht der Nachbar einmal aufgesucht werden. Denn so lässt sich im Vorfeld Stress vermeiden (und der Nachbar ist vielleicht auch interessiert)

Ein weiterer Streitpunkt ist das Fliegen bei Veranstaltungen. Eine Genehmigung über Menschenansammlungen zu fliegen wird sicherlich nicht erteilt (Ausnahme wären Aufnahmen für einen Film bei dem alle AKTEURE über die Drohne über ihren Köpfen informiert sind ....  Man muss jedoch nicht auf solche Aufnahmen verzichten. Das überfliegen bleibt verboten - man kann jedoch am Rande des Geschehens - mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand das ganze in Film und Bild festhalten (Faustformel wäre: Sicherheitsabstand = hälfte der Flughöhe -  30 m hoch - 15 m Abstand - hiermit können alle Seiten gut leben)

Hinzu kommt:  Ein OK des Veranstalters wäre wünschenswert - bzw. das Ordnungsamt und die Polizei sollten informiert sein - denn jemand der sich beschwert wird sich nicht die Mühe machen an einem Sonntag die Handy Nr. des O-Amt Mitarbeiters herauszufinden  -  er wird sich bei den Beamten der Polizei melden. Ist der Flug hier angemeldet ist in der Regel das Problem hier schon gelöst.

Es gilt auch beim Filmen aus der Luft das Recht am eigenen Bild. Also die Nachbarin im Garten ungefragt zu fotografieren ist nicht nur ein NoGo - sondern auch verboten - einzelne Personen die sich während einer öffentlichen Veranstaltung im Pulk von Besuchern bewegen können natürlich keine Einwände haben - zumindest keine mit rechtlichen Folgen.


Großzügiger Sicherheitsabstand zum Event


Für ein Event zu Filmen bedarf es natürlich dem OK der Ordnungsbehörde. Diese fragen in aller Regel nach der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis. Diese gilt es dann vorzulegen. Auch wenn es eigentlich Quatsch ist - diese AE wird von der Bezirksregierung nur erteilt wenn man eine entsprechende Versicherung und den Kenntnisnachweis - bzw. jetzt heißt es Führerschein oder Steuerernachweis vorlegt. Dennoch hätten die Ordnungsämter diese Unterlage gern mit eingereicht. Warum auch nicht - die sollten ja vorliegen.

Abzuwarten bleibt nun die Änderung im Gesetz. Hier hat man in der Vergangenheit ja schon einiges gehört. Zunächst einmal wird die Verringerung der erlaubten Flughöhe wohl das  "übelste" sein. Hier soll man fortan außerhalb von ausgewiesenen Modelflugplätzen nicht mehr als 100m hoch fliegen dürfen. Für den gewerblichen Drohnenpiloten steht diese Flughöhe bereits seit Jahren als maximale Höhe fest.

Sollte es höher gehen bedarf es einer Sondergenehmigung. Sondergenehmigungen sind hier ein notwendiges übel - und schlagen aktuell mit minimum 75 Euro zu Buche.

Ebenso neu ist die Kennzeichnungspflicht der Drohnen. Der Entwurf sieht bislang vor das unbenannte Luftfahrtsysteme, wie unsere Multicopter oder auch Drohnen heißen, ab einer Startmasse von mehr als 0.25 Kilogramm gekennzeichnet werden müssen um im Schadensfall den Halter schnell feststellen zu können. Erste Überlegungen sagen das dies mittels einer Plakette mit Name und Adresse des Eigentümers geschehen soll. Ob sich hier noch etwas ändert bleibt aktuell offen.

Und zum Schluss - weil es auch hier einige Stimmen gibt: Terrorgefahr. Natürlich - eine Drohne kann als Mittel zu Terroranschlägen mißbraucht werden. Keine Frage. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber auch das sich das Mittels LKW beispielsweise auch bewerkstelligen lässt. Ein abgestellter Koffer oder auch ein PKW mit Sprengsatz sind genauso denkbar. Trotzdem werden weder Koffer, noch Fahrzeuge verboten. Warum also dann die Drohne ?

Man sieht (wenn man möchte) welches Potential die Technik derzeit hat. Welche Möglichkeiten sich im Bereich der Dokumentation oder auch der Kontrolle (Dächer, Windkraftanlagen) auftun können. Natürlich gibt es Menschen die mit dieser Technik - mit den Drohnen nicht umgehen können und diese ohne Rücksicht verwenden - seien wir ehrlich - andere Menschen machen das mit anderen Dingen.


Fotos / Bereicht:
Heldens



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