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Fulda (ots) - Details zur Festnahme eines Tatverdächtigen im Entführungsfall Markus Würth




Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen und
des Polizeipräsidiums von Donnerstag, den 15. März 2018

   Fulda (ots) - Details zur Festnahme eines Tatverdächtigen im 
Entführungsfall Markus Würth

   FULDA / GIESSEN / SCHLITZ / OFFENBACH - Im Fall des im Juni 2015 
entführten Unternehmersohns Markus Würth hat die Polizei am 
Mittwochmorgen (14.03.) in Offenbach einen 48 Jahre alten 
Tatverdächtigen festgenommen und dessen Wohnung durchsucht. Der Mann 
ist serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger und lebt seit 1994 
in Deutschland. Nach seiner Festnahme und der anschließenden 
Vernehmung wurde der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft 
Gießen dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Vollzug
der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des 
erpresserischen Menschenraubes anordnete.

   Der damals 50-jährige Markus Würth war am Mittwoch, den 17. Juni 
2015, in Schlitz-Sassen entführt worden. Der Täter forderte damals 
insgesamt 3 Millionen Euro Lösegeld. Die Geldübergabe, die nachts im 
Bereich der BAB 3, Höhe Würzburg, stattfinden sollte, scheiterte 
jedoch. Nachdem der Entführer das Versteck des Opfers preisgegeben 
hatte, konnte Markus Würth am Folgetag in einem Waldgebiet bei 
Würzburg-Kist an einen Baum gefesselt aufgefunden werden. Seitdem 
fahndete die Staatsanwaltschaft Gießen gemeinsam mit einer bei der 
Kriminalpolizei in Fulda eingerichteten Sonderkommission nach dem 
oder den unbekannten Entführern.

   Im Frühjahr 2017 erreichten die Familie Würth mehrere E-Mails 
eines zunächst unbekannten Verfassers. In den Schreiben wurde vor 
einer erneuten Entführung des Unternehmersohns gewarnt und ein hoher 
Geldbetrag für die Verhinderung der angeblich bevorstehenden Tat 
verlangt. Dabei offenbarte der Verfasser zahlreiche Details über den 
Entführungsfall aus dem Jahr 2015, so dass die von Anfang an 
eingeschalteten Strafverfolgungsbehörden annahmen, dass es sich bei 
dem Verfasser der Mails um einen einst Tatbeteiligten handeln muss. 
Zu der in den Textnachrichten angekündigten Entführung kam es 
schlussendlich genauso wenig wie zur Zahlung einer Geldsumme. Im 
Sommer 2017 endete der E-Mail-Kontakt.

   So blieb die wichtigste Spur der Ermittlerinnen und Ermittler eine
Tonbandaufzeichnung mit der Stimme des Erpressers. Das 
Sprachwissenschaftliche Institut der Philipps-Universität Marburg 
hatte die Stimmsequenz analysiert und darauf aufbauend gemeinsam mit 
den Strafverfolgungsbehörden ein Täterprofil erstellt. Mit diesem 
Täterprofil wandten sich Staatsanwaltschaft und Polizei im Frühjahr 
2017 - parallel zu dem erwähnten neuerlichen Erpresserkontakt - an 
die Öffentlichkeit. Zahlreiche Zeitungen, Radio- und Fernsehsender 
trugen zu einer weiten Verbreitung des Fahndungsaufrufs bei. 
Zeitgleich erhielten mehrere tausend, aus dem ehemaligen Jugoslawien 
stammende Menschen im Rhein-Main-Gebiet postalisch das 
Fahndungsplakat zugestellt. Die Polizei richtete ein Hinweistelefon 
ein; über 6.200-mal hörten sich Interessierte die Täterstimme an. 
Insgesamt erhielten die Ermittler mehr als 600 Hinweise zum Fall aus 
der Bevölkerung.

   Einer dieser Hinweise brachte die Beamtinnen und Beamten 
schließlich auf die Spur des Festgenommenen. Denn eine Zeugin 
erinnerte sich an die Stimme eines Handwerkers, der in ihrer Wohnung 
Renovierungsarbeiten durchgeführt hatte. Während der sich 
anschließenden Ermittlungen konnte die Polizei die Stimme dieses 
Mannes aufzeichnen.






   Die Sprachwissenschaftler der Philipps-Universität Marburg wurden 
daraufhin erneut eingeschaltet und stellten bei der Auswertung der 
Aufzeichnungen fest, dass es sich mit an Sicherheit grenzender 
Wahrscheinlichkeit um die Täterstimme handelt. Ergänzend legte das 
Bundeskriminalamt Untersuchungsergebnisse vor, wonach auch die 
Textinhalte der E-Mail-Serie Alleinstellungsmerkmale aufweisen, die 
sich mit denen der Stimmaufzeichnung decken.

   Aufgrund dieser Befunde und weiteren Übereinstimmungen mit dem 
vorab erstellten Täterprofil gelang es schließlich, einen dringenden 
Tatverdacht gegen den Beschuldigten zu begründen und einen Haftbefehl
gegen diesen zu erwirken.

   Die Ermittlungen dauern an.






   Polizeipräsidium Osthessen

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