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Petersberg:"Zwölf Uhr mittags" - "Autofahrerduell" auf der Autobahn



   Fulda (ots) - Osthessen / Petersberg 


Wer kennt nicht den amerikanischen Western "High Noon" aus dem Jahr 1952? Was sich am
letzten Sonntag (11.12.), gegen 12.30 Uhr, auf der Autobahn A 7
zwischen der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen-West und dem Dreieck
Fulda abspielte, erinnert an die moderne "Liveversion" eines
vergangenen Jahrhunderts.

   Ein 49 Jahre alter Mercedes-Fahrer aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
in Thüringen und ein 48-jähriger Peugeot-Fahrer aus dem Landkreis
Hildesheim  befuhren beide die Autobahn A 7 in Richtung Kassel. Der
Hildesheimer fuhr auf dem rechten Fahrstreifen, der Thüringer auf dem
linken.

   Der jüngere Autofahrer wollte einen vorausfahrenden Pkw überholen
und scherte aus - nach seinen Angaben war dies gefahrlos möglich -
der Mercedes-Fahrer näherte sich von hinten mit hoher
Geschwindigkeit. Dank des Bremsassistenten wurde der Mercedes stark
abgebremst. Nach Zeugenangaben war der Abstand zwischen beiden
Fahrzeugen dabei sehr gering. Der Peugeot-Fahrer wechselte nach dem
Überholen wieder auf den rechten Fahrstreifen zurück.

   Danach startete der Mercedesfahrer einige höchst riskante
Fahrmanöver. Der 49-jährige Thüringer zog in Höhe des Peugeot sein
Fahrzeug nach rechts, so, als wollte er den Nebenmann rammen.
Bestätigt wurde dies durch nachfolgende Autofahrer. Auch die Zeugen
konnten es kaum glauben, als der Mercedes-Fahrer seinen
"Ramm-Versuch" wiederholte. Und diesmal kam es zur Kollision mit dem
auf gleicher Höhe fahrenden Peugeot.

   Es war riesiges Glück, dass durch das Rammen nur Sachschaden in
Höhe von 2500 Euro entstand! Beide Fahrzeuge hätten auch leicht von
der Fahrbahn abkommen oder Unfälle mit Schwerverletzten verursachen
können.

 


   Nach Eintreffen der Polizei auf dem Parkplatz "Riederberg" hatten
sich die Kontrahenten bereits etwas beruhigt. Zeugen bestätigten das
versuchte und vollendete "Rammen". Alkohol und Drogen waren nicht im
Spiel. Doch die dem Mercedes-Fahrer vorgeworfene Verkehrsstraftat
nach § 315 b des Strafgesetzbuches (Gefährliche Eingriffe in den
Straßenverkehr) hatte sofortige Folgen für ihn. Nach Rücksprache mit
dem Fuldaer Bereitschaftsstaatsanwalt wurde sein Führerschein
sichergestellt. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle eine
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Hierüber
wird später ein Richter entscheiden müssen.


Quelle:
  Polizeipräsidium Osthessen - Fulda (Hünfeld, Hilders)

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