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Jugendschutz zu Karneval





"Während der vergangenen Tulpensonntagsumzüge in Ratheim wurde das Bild der fröhlich feiernden Karnevalisten leider wiederholt dadurch gestört, dass Einzelpersonen zu Gewalttätigkeiten neigten. Auch wurden durch die Zuschauer zum Teil polizeiliche Anordnungen missachtet. Als Ursache hierfür wird in erster Linie übermäßiger Alkoholkonsum angesehen.

Um derartigen Problemen für den künftigen Umzug vorzubeugen, wurde erstmalig im Jahr 2014 auf Initiative des Karnevalsvereins gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg und dem Jugendamt sowie dem Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven ein Maßnahmenpaket erarbeitet, welches sich beim vergangenen Umzügen bewährt hat und daher auch weiterhin Anwendung finden soll.

So werden im Vorfeld und während des Umzuges insbesondere im Hinblick auf den Verzehr und die Abgabe von Alkohol verstärkte Jugendschutzkontrollen stattfinden. Sofern Minderjährige entgegen den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes im Besitz von Alkohol angetroffen werden, wird dieser durch das Ordnungsamt sichergestellt.

Hinsichtlich der Abgabe von Alkohol werden in gesteigertem Maße Kontrollen der Gastwirte und Gewerbetreibenden erfolgen. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß dem Jugendschutzgesetz grundsätzlich Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden dürfen noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für andere alkoholische Getränke gilt das Verbot auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Es ist das Ziel des Veranstalters und der beteiligten Behörden, dass auch die Erwachsenen mit gutem Beispiel vorangehen. Daher wurde an die Teilnehmer des Umzugs appelliert, Alkohol lediglich in angemessenem Umfang zu konsumieren und insbesondere keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche abzugeben. Darüber hinaus soll der Straßenverkauf von Alkohol deutlich eingeschränkt werden. Für den Tulpensonntagszug in Ratheim werden daher durch die Stadt erst für den Zeitraum ab 15.30 Uhr gaststättenrechtliche Gestattungen für den gewerblichen Außenausschank von Alkohol erteilt. Durch entsprechende Kontrollen wird verschärft gegen ungenehmigten und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführten Außenausschank von Alkohol vorgegangen werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

An der Kreuzung Buscher Straße/Heerstraße werden die Zuschauerbereiche durch Absperrgitter vom Zugweg getrennt, um ein ungehindertes Durchkommen der Karnevalswagen zu ermöglichen. Auch wird an dieser Kreuzung ein Sicherheitsdienst Präsenz zeigen und die Einhaltung der Absperrungen überwachen. In der Vergangenheit war festzustellen, dass sich an dieser Kreuzung der überwiegende Teil der Zuschauer versammelte, was im Hinblick auf die begrenzten Platzverhältnisse zu Problemen führte. Die Karnevalisten werden daher gebeten, ggf. auf andere weniger frequentierte Abschnitte des Zugweges auszuweichen.




Besonders wird auch darauf verwiesen, dass der Prinzenwagen nicht mehr über die  Kirch- und Heerstraße fahren wird. Er bleibt am Ratheimer Markt stehen und die Zugteilnehmer werden hier am Dreigestirn  vorbei defilieren.


Der Karnevalsverein und die Behörden bitten um Verständnis für die beschriebenen Maßnahmen und hoffen, auf diesem Wege zu einem sicheren und friedvollen Umfeld des beliebten Karnevalsumzuges beitragen zu können."

Quelle:
Stadt Hückelhoven

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