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Viele Polizeieinsätze wegen Ruhestörungen durch private Festivitäten



Polizei bittet um gegenseitige Rücksichtnahme in
warmen Sommernächten

   Bad Hersfeld (ots) - HERSFELD-ROTENBURG (Landkreis). Am 
vergangenen Wochenende, insbesondere in der Nacht zum Sonntag, hat 
die Polizei im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in ihrem 
Zuständigkeitsbereich mit etlichen Ruhestörungen zu kämpfen gehabt. 
Insgesamt 18 mal mussten die Beamten der Polizeistationen in Bad 
Hersfeld und Rotenburg einschreiten und für Ruhe sorgen. Die 
Störungen gingen hauptsächlich von privaten Festivitäten aus. Aber 
auch laute Musik im freien störte die Nachtruhe von Anwohnern. 
Bedingt durch die Urlaubszeit und das warme Sommerwetter zieht es 
vielerorts Jugendliche und Feierlustige ins Freie. Die Polizei bittet
darum, auf Anwohner und die nächtlichen Ruhezeiten Rücksicht zu 
nehmen. Auch sollen leere Flaschen und sonstiger Unrat nicht achtlos 
in der Öffentlichkeit liegen gelassen werden und Finger weg von 
fremden Eigentum!

   Was ist eine Ruhestörung?

   Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem 
Immissionsschutzgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz dar. 
Generell gilt, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eine erhebliche 
Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl 
die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Dies 
betrifft z.B. Radio- und Fernsehgeräte, insbesondere dann, wenn die 
Geräte bei offenen Fenstern, auf dem Balkon oder im Freien betrieben 
werden. Personengruppen müssen ebenfalls auf das Ruhebedürfnis der 
Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Tätigkeit der Polizei wird sich in 
diesen Fällen zumeist darauf beschränken, Ruhe und Ordnung wieder 
herzustellen, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes 
vorliegt.

   Woran Sie denken sollten ...

   Wird die Ruhestörung durch einen Nachbarn verursacht, versuchen 
Sie bitte - soweit es Ihnen sinnvoll erscheint - zunächst mit ihm zu 
reden. Sollte es sich um eine wiederholte Ruhestörung handeln, ist es
ratsam, Ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt zu konsultieren. 
Notieren Sie sich den Verursacher, das jeweilige Datum, Uhrzeit, 
Dauer und Art der Ruhestörung (z.B. laute Musik). Benennen Sie 
gegebenfalls Zeugen, z.B. weitere Nachbarn.

   Wie geht es weiter?

   Die Polizei nimmt in der Regel Kontakt mit dem Verursacher auf und
versucht, den Lärm abzustellen. In den meisten Fällen ist der 
Polizeieinsatz mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet. Nach dem 
Wiederherstellen der Ruhe wird in akuten Fällen durch die Polizei 
eine entsprechende Meldung an das zuständige Ordnungsamt gefertigt. 
Es ist möglich, dass dem Verursacher des Lärms in solchen Fällen 
durch das Ordnungsamt ein Bußgeld auferlegt wird.


OTS:              Polizei Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld, Rotenburg)

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