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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU



1. Folgemitteilung 
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 22.11.2017 zur Aufklärung des bestehenden Anfangsverdachts unmittelbar im Anschluss an die immunitätsrechtliche Entscheidung des Deutschen Bundestages Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Betroffen waren die Geschäftsräume des CDU-Kreisverbandes Cochem-Zell, des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz, der CDU Bundeszentrale sowie die Büros des Abgeordneten im Deutschen Bundestag und im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Wohnungen des Abgeordneten. Sämtliche Betroffene haben sich kooperativ verhalten. 




Die im Rahmen dieser Maßnahmen sichergestellten Beweismittel werden zunächst auszuwerten sein. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.



Harald Kruse 
Leitender Oberstaatsanwalt

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