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Organspende in Niederlanden


 
Deutschland sollte seinen Nachbarn folgen
 
Bonn, 16.2.2018. Der Sozialverband und Klinikträger BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. begrüßt den Schritt der Niederlande, ab dem Jahre 2020 zur Stärkung der Organspende auf die Widerspruchslösung zu setzen. In diesem Verfahren gilt zunächst jeder bis zu einem expliziten Widerspruch als potenzieller Organspender. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands, Ilse Müller: 

„Wir begrüßen den Schritt des niederländischen Parlaments in Den Haag, die Organspende ab 2020 auf neue Beine zu stellen. Mit der Einrichtung der sogenannten Widerspruchslösung gelangt das Thema einer möglichen Organspende mit Nachdruck ins öffentliche Bewusstsein. Die ethische Frage einer Spende wird gleichermaßen in die Hände der Menschen gelegt, jeder behält die individuelle Entscheidungshoheit.“


Konstant hohe Spenderzahler aus Spanien zeigten, dass das wie in weiteren 17 Staaten Europas gleichfalls angewandte Widerspruchsprinzip ein absolutes Erfolgsmodell sei, auf das in Deutschland zu viele schwerstkranke Menschen händeringend warteten. Für die neue Legislaturperiode hierzulande könne es daher nur eine rasche Initiative zur rechtlichen Verankerung des Widerspruchsprinzips geben. Hier könne Gesundheitspolitik unmittelbar wirken, so Müller weiter. 

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BDH-Bundesleitung

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